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   BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80   

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https://dejure.org/1981,6962
BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80 (https://dejure.org/1981,6962)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1981 - IVb ZB 831/80 (https://dejure.org/1981,6962)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - IVb ZB 831/80 (https://dejure.org/1981,6962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist und gegen Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag - Folgen einer Bekanntgabe der Armenrechtsbewilligung an den Bevollmächtigten hinsichtlich Beginn der Frist zur Wiedereinsetzung wegen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß ein von einem Strafbefehls- oder Bußgeldverfahren Betroffener im Falle des ersten Zugangs zum Gericht bei vorübergehender Abwesenheit keine Vorkehrungen zu treffen braucht (BVerfGE 41, 332, 335 m.w.N.), führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80
    Wenn er davon absehen wollte, hätte er entweder dafür sorgen müssen, daß er auch während des Urlaubs für seinen Anwalt erreichbar blieb, oder er hätte seinerseits von seinem Urlaubsort aus mit dem Anwalt in Verbindung bleiben müssen (BGH VersR 1979, 574).
  • BGH, 07.03.1979 - IV ZB 162/78

    Streitigkeit bezüglich der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80
    In einem anhängigen Verfahren sind an die prozessuale Sorgfalt einer Partei, die an dem Verfahren bereits beteiligt ist und darin ein Rechtsbegehren verfolgt, höhere Anforderungen zu stellen als beim ersten Zugang zum Gericht (BGH VersR 1979, 231; 1979, 573).
  • BGH, 01.12.1978 - I ZB 9/78

    Anspruch eines Handelsvertreter auf Bucheinsicht gegenüber seiner Firma - Antrag

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80
    In einem anhängigen Verfahren sind an die prozessuale Sorgfalt einer Partei, die an dem Verfahren bereits beteiligt ist und darin ein Rechtsbegehren verfolgt, höhere Anforderungen zu stellen als beim ersten Zugang zum Gericht (BGH VersR 1979, 231; 1979, 573).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 671/80

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Wahrung der Berufungsfrist - Dauer

    Ob Rechtsanwalt Dr. Johannes bereits beauftragt war, nach Bewilligung des Armenrechts Berufung einzulegen, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80 - nicht veröffentlicht).

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, hätte er schon aufgrund seiner Beauftragung im Armenrechtsverfahren dafür Sorge tragen müssen, daß die Klägerin die Wiedereinsetzungsfrist einhalten konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80, nicht veröffentlicht, und vom 17. März 1982 - IVb ZR 883/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81

    Fristbeginn bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit

    Die Antragstellerin, der die Kenntnis ihres Vertreters zuzurechnen ist, muß sich so behandeln lassen, als wäre ihr die Bewilligung des Armenrechts am 12. Juni 1981 persönlich mitgeteilt worden (BGH LM ZPO § 234 (B) Nr. 14 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 126/82

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Selbst wenn dieser, wie der Beklagte behauptet, noch keinen Auftrag und keine Vollmacht zur Einlegung der Berufung hatte, war er zur Durchführung des Prozeßkostenhilfeverfahrens und somit auch zur Entgegennahme der Entscheidung bevollmächtigt (§§ 176, 88 Abs. 2 ZPO), Der Beklagte, dem die Kenntnis seines Vertreters zuzurechnen ist, muß sich so behandeln lassen, als sei ihm die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe persönlich mitgeteilt worden (BGH LM ZPO § 234 (B) Nr. 14; Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80 - und vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81 -).
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